Made in Germany & Switzerland
The flag of GermanyThe flag of Switzerland
jacando logo
Zurück zum HR-Lexikon
HR-Lexikon

Personalfragebogen

Ein Unternehmen verwendet den Personalfragebogen als Standardformular, um Informationen von Bewerbern zu sammeln. Er dient dazu, relevante Daten über die beruflichen Qualifikationen, Erfahrungen und den persönlichen Hintergrund eines Bewerbers zu erfassen. Mit Hilfe des Fragebogens kann der Arbeitgeber alle Fähigkeiten und Eigenschaften des Bewerbers umfassend erfassen, um eine fundierte Entscheidung im Einstellungsverfahren zu treffen.

Zweck des Personalfragebogens

Es ist wichtig, dem Arbeitgeber mit Hilfe des Personalfragebogens im Bewerbungsverfahren relevante Informationen über die Bewerber zu liefern. Durch die standardisierte Erfassung von Daten können Unternehmen Kandidaten effizient vergleichen und den am besten geeigneten Bewerber auswählen. Mit Hilfe des Fragebogens können auch die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, da alle erforderlichen Informationen während des Einstellungsverfahrens erfasst werden. Die Bewerber müssen datenschutzkonform darüber informiert werden, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden. Der Personalfragebogen sollte eine klare Aussage enthalten und die Zustimmung des Bewerbers zur Verarbeitung seiner Daten einholen.

Inhalt des Personalfragebogens

Der Personalfragebogen enthält in der Regel Fragen zu verschiedenen Themen wie persönliche Informationen, Ausbildung, Berufserfahrung, Sprach- und IT-Kenntnisse und andere relevante Informationen. Die Fragen können je nach Unternehmen und Stelle variieren und spezifische Anforderungen an die Bewerber enthalten. Die Bewerber sollten den Fragebogen gewissenhaft und ehrlich ausfüllen, da die Informationen als Grundlage für die Auswahlentscheidung dienen werden. Ungenaue oder unvollständige Angaben können den Einstellungsprozess stören und im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Bewerbung führen.

Rechtliche Aspekte

In der EU regelt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Umgang mit Personendaten, in der Schweiz das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten und speichern. Der Personalfragebogen sollte so gestaltet sein, dass er den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht und das Recht der Bewerber auf informationelle Selbstbestimmung respektiert. Es wird empfohlen, im Fragebogen keine sensiblen Daten wie Gesundheitszustand, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen zu erheben, es sei denn, dies ist für die Stelle notwendig und gesetzlich erlaubt. Es ist wichtig, dass die Unternehmen sicherstellen, dass die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und ausreichend geschützt sind.

Wie der Personalfragebogen zu handhaben ist

Arbeitgeber sollten den Personalfragebogen zur objektiven Beurteilung von Bewerbern verwenden und sicherstellen, dass alle erhobenen Daten für die Auswahlentscheidung relevant und notwendig sind. Es ist wichtig, dass den Bewerbern die Möglichkeit gegeben wird, Fragen zum Fragebogen zu stellen und etwaige Bedenken bezüglich der Datenerhebung zu klären. Die Daten sollten nach Abschluss des Einstellungsverfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt oder gelöscht werden. Es ist die Pflicht der Unternehmen, sicherzustellen, dass alle Informationen vertraulich und sicher behandelt werden, um die Privatsphäre der Bewerber zu schützen.