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HR-Lexikon

Scheinselbständigkeit

Wenn eine Person selbständig tätig ist, aber in Wirklichkeit wie ein Arbeitnehmer arbeitet, bezeichnet man das als Scheinselbständigkeit. Sozialabgaben und Steuern können dadurch vermieden werden. Der Begriff "Schein"-Selbständigkeit entsteht, wenn die Selbständigkeit nur vorgetäuscht wird.

Was ist Scheinselbständigkeit?

Wenn eine Person offiziell selbständig ist, aber in Wirklichkeit wie ein Angestellter arbeitet, liegt Scheinselbständigkeit vor. Üblicherweise wird die Person in das Organisationsgefüge des Unternehmens integriert, hat fixe Arbeitszeiten und erhält Anweisungen zur Durchführung der Arbeit. Obwohl sie als Selbständige angesehen werden, sind sie tatsächlich abhängig beschäftigt. Negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und den Kündigungsschutz können dadurch entstehen. Es gibt klare Kriterien in der EU und der Schweiz, um Scheinselbständigkeit zu identifizieren. Dies umfasst Aspekte wie die persönliche Abhängigkeit, die Einbindung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und das Fehlen von unternehmerischem Risiko. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, diese Kriterien zu beachten.

Folgen von Scheinselbständigkeit

Falls Scheinselbständigkeit erkannt wird, können sowohl der Selbständige als auch das Unternehmen ernsthafte Konsequenzen erfahren. Während der selbständigen Tätigkeit hätten die Sozialabgaben und Steuern entrichtet werden müssen, wofür der Selbständige zur Nachzahlung verpflichtet werden kann. Ebenso könnte das Unternehmen gezwungen sein Beiträge und Strafen zu zahlen. Um Rechtsstreitigkeiten und finanzielle Belastungen zu verhindern, ist es von Bedeutung, einen klaren Unterschied zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung festzulegen. Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist es wichtig, einen klaren und transparenten Vertrag abzuschließen und die geltenden Gesetze einzuhalten.

Vermeidung von Scheinselbständigkeit

Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, ist es wichtig für Selbständige und Unternehmen sicherzustellen, dass die Arbeitsbeziehung klar als selbständige Tätigkeit definiert ist. Man kann dies erreichen, indem man den Vertrag klar gestaltet, die Projektziele und -ergebnisse festlegt und unternehmerische Aspekte wie Arbeitsorganisation und Risiko einhält. Es sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Arbeitsbeziehung den Kriterien für Selbständigkeit entspricht. Es kann helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Arbeitsbeziehung klar zu strukturieren, wenn man eng mit Rechts- und Steuerberatern zusammenarbeitet.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In der EU und in der Schweiz bestehen klare rechtliche Rahmenbedingungen, um Scheinselbständigkeit zu verhindern und zu bestrafen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten. Zu diesen gehören die Definition von Selbstständigkeit, die Kriterien zur Unterscheidung von abhängiger Beschäftigung und die Pflichten der Meldung gegenüber den Behörden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer und Unternehmen die geltenden Gesetze kennen und sicherstellen, dass ihre Arbeitsbeziehungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Durch eine frühe Klarstellung und Transparenz in der Arbeitsgestaltung kann man dazu beitragen, die möglichen Risiken im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit zu minimieren.